Stiften & Helfen

Ihre Stiftung – gute Gründe zu Handeln

Wir helfen
gerne weiter.


Beratung für Stifter

Andreas Geirhos
08331 609 - 41454
Andreas.Geirhos@spk-sbo.de

Offene Stiftergemeinschaft Bunter Kreis - Kreissparkasse

1998 gründete der Bunte Kreis zusammen mit der Kreissparkasse Augsburg die „Offene Stiftergemeinschaft Bunter Kreis – Kreissparkasse“. Unter dem Dach dieser Trägerstiftung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit des Bunten Kreises zu unterstützen.

Ihr Vorteil: Es ist kein Mindestkapital erforderlich und es entsteht kein Aufwand für die Verwaltung. Ihre Stiftung oder Zustiftung kann dem Bunten Kreis insgesamt oder gezielt einem Projekt zugute kommen. So wird etwa das Tiergestützte Therapiezentrum Ziegelhof des Bunten Kreises zum Teil durch Stiftungserträge finanziert.

Die Kreissparkasse Augsburg (heute: Sparkasse Schwaben-Bodensee) hat damals finanziell wesentlich zur Gründung der „Offenen Stiftergemeinschaft Bunter Kreis – Kreissparkasse“ beigetragen und zudem die Aufgabe übernommen, die Stiftung mit modernem Management kostenlos zu verwalten. So können Sie als Stifterin und Stifter das Gemeinwohl unterstützen, ohne sich um Verwaltungsaufgaben kümmern zu müssen. Wer möchte, kann sich aber auch aktiv an der Stiftungsarbeit beteiligen, beispielsweise im Kuratorium.


 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die offene Stiftergemeinschaft unterstützen können:

  • Letztwillige Verfügung:
    Der Stifter stellt zu Lebzeiten sicher, dass sein ganzes oder ein bestimmter Teil seines Vermögens der Trägerstiftung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens oder zeitnahen Verwendung unterstellt wird. Der Stifter verfügt dies in seinem Testament oder einem Erbvertrag.
  • Selbständige Stiftung:
    Mit eigenem Namen und Grundstockvermögen, z.B. „Anton Muster Stiftung“, rechtsfähig, sie unterliegt der Verwaltungsobhut der Trägerstiftung. Mindestkapital 50.000 €.
  • Treuhänderische Stiftung:
    mit eigenem Namen und Grundstockvermögen aber nicht rechtsfähig, in Verwaltungsobhut der Trägerstiftung.
  • Stifterfond:
    Der Stifter stellt hier sein Geld für einen vorgegebenen, abgegrenzten Zweck unter die Treuhandschaft der Trägerstiftung. Die Mittel können sowohl zur Erhöhung des Stiftungsvermögens als auch zur teilweisen oder vollständigen zeitnahen Verwendung vorgesehen werden.
  • Zustiftung:
    Sie ist in erster Linie nicht für die zeitnahe, alsbaldige Erfüllung der Stiftungszwecke bestimmt sondern dient dem Aufbau des Stiftungsvermögens aus dessen Erträgen die Stiftungszwecke dann umfassender erfüllt werden können.

    Zinslose Darlehen: Erlöse dienen der Erhöhung des Grundstockvermögens oder der zeitnahen Verwendung.

    So können Sie als Privatperson und Unternehmer schon zu Lebzeiten bestimmen, etwas Sinnvolles mit Ihrem Vermächtnis zu schaffen – weit über das eigene Leben hinaus.

    Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir erläutern Ihnen gerne die Details rund ums Vererben & Stiften. Im persönlichen Beratungsgespräch finden wir schnell heraus, welche Form des Stiftens am besten zu Ihnen passt.

 

Stiftungsvorstand


 

Zu unserer Stiftergemeinschaft gehören:

 ­

  • Bäckerei Wolf Stiftung
  • betapharm Stiftung
  • Viriditas-Stiftung
  • Familie-Hille-Stiftung
  • Marga und Herbert Binz-Stiftung
  • Anna und Anton Ernst-Stiftung
  • Amanda und Willi Mittermeyer-Stiftung
  • Martha Distl-Stiftung
  • Monika und Peter Scholten-Stiftung
  • Kinderdiabetes-Stiftung
  • Anton und Ilse Jaumann-Stiftung
  • Irmengard Mayer-Stiftung
  • Helmut für Kinder-Stiftung
  • Bernhard-Wagner-Stiftung
  • Gabriele und Gerhard Schulz-Stiftung
  • Joachim Rath-Stiftung
  • Geschwister Rösch-Stiftung
  • Helmut und Verena Huber-Stiftung
  • Beth-Stiftung
  • Cordula Hartkorn–Stiftung