Ergotherapie

Handlungsfähigkeit stärken und erweitern

Wir helfen
gerne weiter.
 

Kontakt Ergotherapie

 

Gudrun Czekalla
Gudrun.czekalla@bunter-kreis.de

Franziska Kraus
franziska.kraus@bunter-kreis.de

Elisabeth Bamberger
elisabeth.bamberger@bunter-kreis.de

Amelie Bertram
amelie.bertram@bunter-kreis.de

Ein Baustein im Konzept des Therapiezentrums Ziegelhof ist unsere Praxis für Ergotherapie.

Hier werden Kinder vom Säuglings- bis zum Jugendalter behandelt, die in ihrer Gesamtentwicklung oder in Teilbereichen der Entwicklung therapeutische Unterstützung benötigen. Für diese Behandlung wird eine ärztliche Verordnung benötigt./p>

Ziel der Ergotherapie ist, die Alltagsfertigkeiten zu verbessern und zu größtmöglicher Selbstständigkeit zu verhelfen.

Hilfe kann die Ergotherapie anbieten bei Auffälligkeiten in den Bereichen:

  • Bewegungsentwicklung
  • Wahrnehmungsentwicklung
  • Konzentration, Aufmerksamkeit und Ausdauer
  • Geistige Entwicklung
  • Sozio-emotionale Entwicklung

Unser Angebot richtet sich an:

  • Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen
  • Kinder und Jugendlichemit Behinderung
  • Kinder und Jugendlichemit chronischen Erkrankungen
  • Kinder und Jugendliche mit Folgestörungen akuter Krankheits-geschehen (z.B. Tumore, Unfälle)
  • Kinder und Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen (in Zusammenarbeit mit Fachärzten)

Unterschiedliche Therapiemethoden und Konzepte kommen zum Einsatz, u.a.:

  • Sensorische Integration
  • Psychomotorik
  • Kognitives Training
  • Tiergestützte Therapie
  • Kunst- und Gestaltungstherapie
  • Handwerkliche und lebenspraktische Methoden

Das Gespräch mit der Familie, Behandlern und anderen Bezugspersonen ist uns wichtig. Bei Bedarf findet zum Wohle Ihres Kindes fachlicher Austausch innerhalb des Nachsorgeteams des Bunten Kreises, bestehend aus Psychologen, Pädagogen und Pflegefachkräften statt.

Kostenübernahme:

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und eine Vertragsleistung der Krankenkassen. Es wird vom behandelnden Arzt oder Facharzt des Kindes verordnet. Falls durch den Arzt ein Behandlungsbedarf festgestellt wird, werden die Kosten der Therapie von der Krankenkasse übernommen.